Als Ergebnis des sogenannten Wohnungsgipfels im September wird zudem die Einkommensgrenze angehoben, bis zu der Neubauvorhaben für Familien vom Staat gefördert werden.
Nun aber das wesentliche kurz zusammen gefasst:
Bei Häusern mit Bauantrag ab 01.01.2024 müssen in Neubaugebieten zwingend mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb solcher Gebiete tritt diese Verpflichtung erst in Kraft, wenn die jeweils zuständige Gebietskörperschaft eine kommunale Wärmeplanung veröffentlicht hat. Großstädte haben dafür bis 30.06.2026 Zeit, kleinere Kommunen bis zum 30.06.2028. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterbetreiben und repariert werden – bei einem erforderlichen Austausch der Heizung gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangslösungen. In Härtefällen kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien erfolgen.
Der Bund fördert den Einbau neuer, klimaschonender Heiztechnologie auf verschiedenen Wegen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, über die Förderbank KfW auf zinsvergünstigte Darlehen zu beantragen. Hierbei gelten aber relativ enge Einkommensobergrenzen. Der Schwerpunkt der Förderung wird sich daher auf die Investitionsbeihilfen verlagern. Hier ist unter anderem eine Grundförderung von 30 Prozent vorgesehen. Wer bis 2028 energetisch saniert, soll einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro sind weitere 30 Prozent möglich. Die unterschiedlichen Varianten lassen sich kombinieren – insgesamt darf die Förderung jedoch 70 Prozent der Kosten nicht überschreiten. Die Zahlungen sind an Energieauflagen gebunden, ein Energieberater ist bei den Planungen verpflichtend hinzuzuziehen. Details hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zusammengestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942
Das für die Förderung von Neubauten zuständige Bundesbauministerium unterstützt darüber hinaus Familien, die sich ihr erstes Eigenheim bauen wollen. Dazu wird die Einkommensgrenze angehoben, bis zu der Interessierte Zugriff auf die KfW-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) erhalten: Ein zinsvergünstigtes Darlehen kann künftig beantragen, wer über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro (bisher: 60.000 Euro) verfügt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ angekündigt, das in den Jahren 2024 und 2025 den Erwerb von Bestandsbauten sowie eine anschließende energetische Sanierung über die KfW gefördert werden sollen. Details finden sich auf der Website des Bundesbauministeriums.
Über die Bundesförderung hinaus gibt es zudem – oft zeitlich und lokal begrenzt – weitere Unterstützung auf regionaler oder kommunaler Ebene. Um einen Überblick zu gewinnen und das Maximum an Förderung herauszuholen, sollten Sie Fachleute wie uns hinzuziehen.
Auch in diesem Jahr gibt es wichtige Veränderungen zum 1. Januar 2022 rund um die Immobilie.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie auf den Weg gebracht, um den massiven wirtschaftlichen Folgen für Privatpersonen entgegenzuwirken. Das Gesetz hat das Ziel, Menschen in dieser schwierigen Zeit, so gut wie es möglich ist, eine finanzielle Erleichterung zu bringen. Im Rahmen dieses Gesetzes ist es möglich Raten für bestehende Finanzierungen vorübergehend auszusetzen, also zu stunden. Eine Stundung bedeutet das Aufschieben einer fälligen Zahlung. Diese Regelung gilt für alle Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurden. Sie gilt auch, wenn ihre Kunden mehrere Darlehen bei der DSL Bank haben.
(Stand: 03.04.2020)
Smart Home ist ein echtes Trendthema und kann dabei ganz viele unterschiedliche Dinge bedeuten. Die technischen Finessen steigern oftmals das Ausstattungsniveau einer Immobilie.
Wenn Sie Ihre Immobilie smart bauen oder modernisieren lassen möchten, dann kann das kräftig ins Geld gehen. Dafür ist es dann aber auch möglicherweise eine Immobilie mit gehobenem Ausstattungsniveau.
Ideen rund um Smart Home
Letztendlich erhöht eine Investition in Smart Home die Kosten für einen Bau oder Umbau. Allerdings steigt damit auch der Wohnkomfort und das Ausstattungsniveau und somit der Wert der Immobilie.
Smart-Home-Technologien können auch dabei unterstützen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen länger in ihren eigenen vier Wänden leben können.
Wenn Sie sowieso an einen Umbau denken, bedenken Sie also auch dieses Thema – zumal dann möglicherweise in Kombination mit anderen Maßnahmen auch Fördermittel rund um die Barrierefreiheit greifen.